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Mit Sicherheit ins Netz – Teil 7

E-Mail – Standards, Technik und Protokolle, Aufbewahrungsfristen, Gesetze

Eine Aufbewahrungspflicht für Dokumente ist steuerrechtlich oder handelsrechtlich begründet. Wer nach dem Handelsrecht oder Steuerrecht zum Führen von Aufzeichnungen und Büchern verpflichtet ist, muss sich an gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen halten. Einzelheiten zu den Aufbewahrungsfristen sind vor allem in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Gemäß § 140 AO sind aber auch andere Gesetze für die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen, Belege, Buchungsbelege und andere Unterlagen heranzuziehen. Dies ist zum Beispiel das Handelsgesetzbuch (HGB). Es gibt darüber hinaus eine Vielzahl von Verordnungen, die Aufbewahrungsfristen festsetzen. Diese werden zumeist auf acht Jahre bemessen. Dazu zählt zum Beispiel die Gewerbeordnung. Aufbewahrungsfristen können sich auch aus der Höhe des Umsatzes oder des Gewinns eines Unternehmens ergeben. Weiterhin stellen wir in Modul 7 vor, wie die E-Mail-Übertragung aus technischer Sicht funktioniert.

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